GESCHICHTLICHE EINFÜHRUNG

Zunächst wurde der Besitz von Dr. Adolph Schwarzenberg- Hluboká im Jahre 1940 von der Gestapo auf Grund seiner pro-tschechischen Gesinnung und anhaltendem und offenem Wiederstand gegen das Nazi Regime beschlagnahmt.

Bereits im Jahre 1937 hatte Adolph Schwarzenberg-Hluboká 1 000 000 CZK an Präsident Benes für die militärische Befestigung der tschechoslowakischen Grenzen mit Deutschland gestiftet. Seine pro-tschechische Gesinnung und bekannter Wiederstand gegen die Nazis zwangen Dr. Adolph Schwarzenberg und seine Frau Hilda in die Vereinigten Staaten von Amerika zu fliehen.

Sein Adoptivsohn und Generalbevollmächtigter Dr. Heinrich Schwarzenberg, der die Leitung des Betriebes übernommen hatte, wurde jedoch in diversen Polizeigefängnissen eingesperrt und in das Konzentrationslager Buchenwald deportiert.

Obwohl das gesamte Vermögen von Dr. Adolph Schwarzenberg innerhalb des Einflussbereiches des Deutschen Reiches beschlagnahmt worden war, unterstützte die Familie finanziell auch weiterhin die Tschechoslowakische Exil Regierung von Präsident Benes in London.

Nach Kriegsende, als Dr. Adolph Schwarzenberg und Dr. Heinrich Schwarzenberg in die Tschechoslowakei zurückkehren wollten, wurde ihnen von den tschechoslowakischen Behörden grundlos die Einreise verboten und der Besitz wurde unter Nationalverwaltung gestellt. Als Begründung für die Nationalverwaltung wurde die Abwesenheit der Eigentümer genannt, welche allerdings vom Staat willkürlich erzwungen worden war.

Später im Jahre 1945 wurde das Präsidial Dekret Nr. 12 verwendet, um den Besitz durch den Tschechoslowakischen Staat zu konfiszieren. Als den Behörden jedoch klar wurde, dass es, angesichts des beispielhaften Verhaltens der Familie währen der Kriegszeiten, unmöglich war den Besitz nach dem Präsidial Dekret 12 (gegen Deutsche, Ungarn und Kollaborateure) einzubehalten, verabschiedete die Tschechoslowakei das Spezialgesetz 143/1947, die sogenannte „Lex Schwarzenberg“. Dieses Gesetz richtete sich einzig gegen Dr. Adolph Schwarzenberg und dessen Familie und enteignete seine wirtschaftlichen Besitzungen in der Republik.

Es ist bemerkenswert, dass dieses Gesetz nur gegen einen privaten Bürger gerichtet ist, welchen es nicht einmal eines Verbrechens bezichtigt.

Bereits im Jahre 1947 sahen einige Ministerien, dass dieses Gesetz nicht im Einklang mit der Tschechoslowakischen Verfassung von 1920 war und die juristischen Berater von Präsident Benes mahnten ihn, dieses Gesetz nicht zu unterschreiben, nicht zuletzt, da es so schlecht formuliert sei, dass es nicht möglich sein würde es umzusetzen. Dennoch wurde das Gesetz verabschiedet und von Präsident Benes unterzeichnet.

Seit dem Zusammenbruch des kommunistischen Regimes in der Tschechoslowakei verfolgt Dr. Adolph Schwarzenbergs Enkelin, Elisabeth Pezold, geborene Schwarzenberg-Hluboká, die Rehabilitierung ihres Grossvaters unter anderem durch die Aufhebung dieses Gesetzes, welches nicht nur gegen die Tschechoslowakische Verfassung von 1920 verstösst, sondern auch gegen die Tschechische Verfassung als auch die Menschenrechte verstösst. Bis zum heutigen Tag haben sich die tschechischen Institutionen geweigert das Verfassungsgericht die Verfassungsmässigkeit dieses Gesetzes überprüfen zu lassen. Es scheint so, dass die Tschechische Republik, kein Problem damit hat ihrer eigene Verfassung als auch die Menschenrechte zu ignorieren, um sich weiterhin an dem durch die Gestapo gestohlenem Eigentum zu bereichern.

Daher ist die sogenannte Lex Schwarzenberg bis heute in Kraft und diskriminiert gegen die Erbin eines unbescholtenen Tschechoslowakischen Bürgen. Dieses Gesetz verstösst folglich gegen den Grundsatz der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz, so wie gegen weitere grundlegende Menschenrechte. Die anhaltende Existenz solch eines Gesetzes gegen einen spezifischen unbescholtenen Bürger des Landes, ist einzigartig in der zivilisierten Welt.

Die anhaltende Weigerung der tschechischen Behörden das Eigentum von Adolph Schwarzenberg an seine Erben zurück zu geben ist der materielle Aspekt der Verlängerung dieser groben Ungerechtigkeit und Verletzung von Menschenrechten, als auch der geltenden Tschechischen Verfassung, durch die Tschechische Republik.

Hierdurch kommt es zu einer grundlosen Verlängerung von Nazi Unrecht bis zu heutigen Tage.